Mietminderung: Zu kleiner Briefkasten

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Ein zu kleiner Briefkasten ist unter manchen Umständen wirklich ärgerlich - es kann gut sein, dass das Papier Ihrer Zeitung reißt, wenn Sie diese herausnehmen
Ein zu kleiner Briefkasten ist unter manchen Umständen wirklich ärgerlich – es kann gut sein, dass das Papier Ihrer Zeitung reißt, wenn Sie diese herausnehmen

Haben Sie Ärger, weil ein zu kleiner Briefkasten das Papier Ihrer Zeitung zerreißt? Eine Mietminderung ist dann nicht unbedingt ausgeschlossen. Aber natürlich kommt es – wie immer – auf die einzelnen Umstände an.

Es gibt jedoch ein paar Punkte, an denen man sich gut orientieren kann, die also gewissermaßen allgemein gültig sind. Es gibt unzählige Gründe, weswegen ein Briefkasten unpassend sein kann.

Und natürlich liegen zu diesem Thema auch schon jede Menge Urteile vor, gefällt von deutschen Gerichten. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass Sie aus dem Urteil eines andern Falles niemals den falschen Schluss ziehen dürfen, dass das Urteil in Ihrem Fall von einem anderen Gericht genauso ausfallen wird – denn Gerichte betrachten immer die individuellen Umstände eines jeden einzelnen Falls. Jedenfalls gibt es offenbar genug Argumente, die Vermieter und Mieter bei dieser Thematik trennen.

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden

Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wie also sollten Sie vorgehen, wenn Sie Ärger haben, weil ein zu kleiner Briefkasten Sie nervt? Der erste Schritt: Dokumentieren Sie unbedingt, wenn das Papier der Zeitung reißt. Machen Sie Fotos, wenn Umschläge der Größe A4 nicht ordentlich vom Postboten in den Briefkasten gesteckt werden können. Solche Umschläge enthalten ja hin und wieder auch Sendungen, die nicht geknickt werden dürfen. Als nächstes informieren Sie Ihren Vermieter, zunächst einmal persönlich oder telefonisch. Allerdings dürfen Sie es auf keinen Fall versäumen, dass Sie die Meldung des Mangels auch in schriftlicher Form unternehmen. Denn sollte Ihr Fall tatsächlich vor Gericht landen, so benötigen die Richter von Ihnen Nachweise. Eine Art an Nachweisen haben Sie erbracht, indem Sie dokumentiert haben, dass ein zu kleiner Briefkasten vorliegt. Die andere wichtige Beweisart ist die schriftliche Meldung. Und Sie sollten darin unbedingt auch eine Frist setzen, bis zu der der Vermieter den Mangel beseitigt haben sollte.

►Mietminderung zu kleiner Briefkasten: Musterschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

wir haben in den vergangenen Monaten schon öfter darauf hingewiesen, dass der Briefkasten im Hauseingangsbereich deutlich zu klein ist. Sogar schriftlich haben wir Sie am [Datum] dazu aufgefordert, hier einen größeren Briefkasten anzubringen. Als Abonnenten einer Zeitung sind wir in dem Nachteil, dass das Papier beim Herausziehen permanent einreißt.

Dieser Umstand wäre ja noch geradezurücken, indem wir den Briefkasten einfach aufschließen. Aber es geht nicht nur um die Zeitung. Denn auch Post in der Größe DIN A4 kann vom Postboten nicht zugestellt werden, ohne diese Post zu knicken. Wie Sie sicher wissen, gibt es jedoch Postsendungen, die man nicht knicken sollte.

Da unser Schreiben vom letzten Mal komplett ohne Reaktion geblieben ist und der Mangel weiterhin besteht, sehen wir uns nun gezwungen, die Miete zu mindern – und zwar für den Zeitraum von der ersten schriftlichen Meldung bis zu jenem Tag, an dem Sie unserer Bitte entsprechen und dafür sorgen, dass ein zu kleiner Briefkasten im Hauseingang endlich der Vergangenheit angehört. Die Höhe der Minderung setzen wir auf zwei Prozent an. Lieber als diese Mietminderung wäre uns jedoch eine rasche Beseitigung des Mangels.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Zu kleiner Briefkasten: Ärger für den Vermieter

Ein zu kleiner Briefkasten kann große Auswirkungen zeitigen. Stellen Sie sich nur mal vor, Sie sind für einige Tage verreist und erhalten in dieser Zeit mehrere A4-Briefe. Oder Sie sind Abonnent einer Zeitung. Ein zu kleiner Briefkasten führt sehr schnell dazu, dass der Kasten voll ist. Dem Postzusteller bleibt keine Wahl, er muss die Post oft auf die untersten Stufen im Treppenhaus legen. An dieser Stelle gehen wir gleich einmal auf einen skurrilen Streit ein, der so wie nachfolgend geschildert stattgefunden hat. Zeit und Ort des Geschehens: das Jahr 2014, Köln.

  • Die Ausgangslage: ein zu kleiner Briefkasten löste einen großen Wirbel aus. Die Briefkästen waren sogar so klein, dass Umschläge in A4 überhaupt nicht hinein passten.
  • Darum kam es dazu, dass die Postzusteller damit begannen, die Briefe auf den Treppenstufen zu deponieren. Und nicht nur die Briefe, sondern auch Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen und dergleichen mehr.
  • Eine Mieterin hatte sich schon zuvor vehement beklagt, dass ein zu kleiner Briefkasten vorliege. Der Vermieter hatte dennoch nichts unternommen, um das zu ändern.
  • Die Mieterin nahm sich deswegen ein Postfach bei der Post zur Miete und ließ all ihre Post dorthin senden. Den heimischen Briefkasten ließ sie offen stehen. Sie leerte diesen auch nicht. Innerhalb kürzester Zeit war so viel Werbung in den Briefkasten gestopft worden, dass dieser überquoll.

Die Mieterhin vermutete, dass andere Hausbewohner die Werbung aus ihren Briefkästen in den offenstehenden stopften. Also hängte sie einen Zettel aus, auf dem sie in wüster Sprache wissen wollte, „welches Arschloch sich“ an ihrem Briefkasten zu schaffen mache; daraufhin hängte wohl ein anderer Hausbewohner seine Antwort daneben, in der er zwar sagte, dass er es nicht sei, die Mieterhin aber noch wüster beschimpfte, sie möge die „Scheißbriefe“ herausnehmen und den Briefkasten zusperren. Das Ganze war garniert mit ebenso deutlichen Kraftausdrücken.

Was ein zu kleiner Briefkasten anrichten kann

Die Mieterhin erhielt vom Vermieter kurz darauf die Kündigung ihrer Wohnung. Der Grund: nachhaltige Störung des Hausfriedens. Da der Fall sowieso schon vom Amtsgericht in Köln verhandelt wurde, kassierte dieses Gericht die Kündigung aber direkt ein. Zwar sei es so, dass das Stapeln von Post auf der Treppe zu einem unaufgeräumten Gesamtbild beitrage. Jedoch könne die Mieterin nicht allein für diesen Umstand verantwortlich gemacht werden. Das Gericht erkannte an, dass ein zu kleiner Briefkasten vorlag. Sämtliche Sendungen der Größe A4 hatten nicht in den Briefkasten hineingepasst.

Außerdem war nicht nur die Post der Mieterin betroffen – auch Sendungen an die anderen Hausbewohner landeten auf dem Treppenabsatz. Der Vermieter versuchte dann noch, der Mieterin wegen Beleidigung zu kündigen, doch auch das erkannte das Amtsgericht nicht an. Zwar sei der Zettel am Briefkasten formal tatsächlich eine Beleidigung gewesen. Doch bevor nicht eine Abmahnung ausgesprochen wurde, hätte niemals eine Kündigung erfolgen dürfen.

Zu kleiner Briefkasten: als Mieter haben Sie gute Argumente

Liegt tatsächlich ein zu kleiner Briefkasten vor, so haben Sie als Mieter die Argumente eher auf Ihrer Seite. Wenn Sie dazu noch rechtzeitig eine Behebung dieses Mangels gefordert und eine Frist genannt haben, dann können Sie auch die Miete mindern, falls Ihr Vermieter der Aufforderung nicht nachkommt – das gilt übrigens auch dann, wenn der Briefkasten ganz fehlt oder kaputt ist. Deutsche Gerichte haben in diesen Fragen schon des Öfteren Urteile gefällt. Fast immer haben die Mieter das Recht erhalten, die Miete zwischen einem und drei Prozent mindern zu dürfen.

Ein zu kleiner Briefkasten war auch Gegenstand in einem Prozess, der 2001 vor dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg stattgefunden hat. Hier lautete das Urteil, dass das Recht auf Mietminderung bestünde, wenn in den Hausbriefkasten keine A4-Briefe hineinpassen würden. In diesem Fall wurde eine Minderungsquote von 0,5 Prozent veranschlagt. Im selben Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass ein Briefkasten mindestens 32,5 Zentimeter breit sein muss.