Mietminderung: Strom fehlt

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Wenn in der Wohnung der Strom fehlt, können Sie womöglich eine Mietminderung vornehmen.
Wenn in der Wohnung der Strom fehlt, können Sie womöglich eine Mietminderung vornehmen.

Wenn Sie Mieter sind und in Ihrer Wohnung der Strom fehlt, dann prüfen Sie zunächst, ob Sie schuldig sind. Ist das auf den Vermieter zurückzuführen, können Sie womöglich mietmindern. Allerdings gibt es in dieser Frage so viele denkbare Varianten, dass man schon genau hingucken sollte. Je nachdem, wer die Verantwortung trägt: Prinzipiell ist eine Mietminderung schon möglich, wenn der Strom fehlt. Was erwartet Sie also auf dieser Seite? Zunächst einmal stellen wir Ihnen einige Beispiel vor, wer für die Abstellung der Elektrizität verantwortlich ist. Dann widmen wir uns einigen Prozessen, wie sie sich tatsächlich vor deutschen Gerichten abgespielt haben. Besonders interessant dabei sind für Sie natürlich die Urteile, die wir in aller Ausführlichkeit vorstellen. Ganz unten auf der Seite erfahren Sie, was Sie tun können, wenn in Ihrer Wohnung urplötzlich der Strom fehlt. Dort nämlich haben wir ein mögliches Anschreiben an Ihren Vermieter platziert, das Sie so oder leicht verändert nutzen können.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Dies ist ein Beispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Stellen Sie sich einmal das folgende Szenario vor. Sie kommen am Abend nach Hause und haben gerade Ihr Kind aus dem Kindergarten oder von der Schule abgeholt. Es ist Herbst oder Winter und kalt, nun möchten Sie schnell den Herd anstellen, um etwas zu kochen. Oder auch nur, um Essen noch einmal aufzuwärmen. Dann betreten Sie die Wohnung und merken, dass das Licht nicht geht. Gut, die Glühbirne ist vermutlich kaputt gegangen – das ist das, was Sie in dieser Situation denken. Dann aber bemerken Sie, dass das Licht in den anderen Zimmern auch nicht geht. Und dass Sie noch nicht einmal den Herd auf warm stellen können. Der Kühlschrank ist schon nicht mehr kalt und das Eisfach bereits halb geschmolzen, mitsamt Inhalt.

►Mietminderung: Strom fehlt | Musterschreiben

Sehr geehrter Vermieter [__],

im Zuge eines Kontowechsels haben wir es versäumt, für den vergangenen Monat die Miete zu bezahlen. Es tut uns Leid, dass es zu dieser Unachtsamkeit gekommen ist. Wir haben die fehlende Miete am gestrigen Tag manuell auf Ihr Konto überweisen lassen. Außerdem haben wir zeitgleich den Dauerauftrag umgestellt. Das heißt, die kommenden Mietzahlungen werden wieder wie gewohnt auf Ihrem Konto eingehen.

Allerdings taucht hier für uns gleichzeitig eine andere Frage auf. Denn anstatt uns auf das Versäumnis hinzuweisen, haben wir feststellen müssen, dass in der Wohnung seit drei Tagen der Strom fehlt – und da an der Hauptleitung kein Schaden vorliegen kann (wir haben uns mit den Nachbarn unterhalten), kommen wir zu dem Schluss, dass Sie den Strom abgestellt haben. Das allerdings ist schlicht unzulässig. Wir haben hierzu bereits den Kontakt zu einem Mieterschutzverein hergestellt.

Da Ihre Reaktion auf unser Missgeschick absichtsvoll und ohne zu zögern erfolgte, behalten wir uns unsererseits anderweitige Schritte vor. In vergleichbaren Fällen wurden Vermieter von Gerichten gezwungen, drastische Minderungen der Miete zu dulden. Da wie erwähnt auch ein Teil der Schuld bei uns liegt, schlagen wir vor, uns auf eine Mietminderung von 50 Prozent zu einigen.

Diese gilt seit dem Abstellen des Stroms am [Datum] bis zu jenem Tag, an dem Sie ihn wieder anstellen. Sollte das nicht bis übermorgen, den [Datum] erfolgt sein, so behalten wir uns weitere Schritte vor. Nach dem Dafürhalten des Mieterschutzvereins dürfen wir in diesem Fall die Wohnung fristlos kündigen.

Bitte sorgen Sie umgehend dafür, dass wir wieder Elektrizität erhalten. Sie können es sich wohl nicht vorstellen, wie es ist, wenn der Strom fehlt. Besonders unsere beiden Kinder trifft dieser Zustand sehr hart.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Wenn der Strom fehlt, dann ist die Wohnung nicht nutzbar

Was erst einmal harmlos klingt, kann im Alltag schnell zu einer echten Belastung werden. Wenn der Strom fehlt, dann fehlt nicht nur Lebensqualität – es fehlt ganz Essenzielles. Doch wenn Sie nicht selbst Schuld an diesem Umstand tragen, sind Ihre Aussichten nicht schlecht, Recht zu bekommen. Und zwar dann, wenn Sie eine Mietminderung durchführen und Ihr Vermieter den Streit vor ein Gericht bringt.

Zunächst einmal sollte definiert werden, wann Sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn der Strom fehlt. Haben Sie etwa die Stromrechnung direkt an das Versorgungsunternehmen nicht beglichen, dann besteht das Recht des Versorgers, den Strom abzustellen – in der Regel wird Ihnen jedoch vorher (bei einem angekündigten Termin) der Stromzähler ausgebaut, sodass Sie hier eine lange Vorlaufzeit haben, um die Situation zu klären. In diesem Fall ist die Aussicht auf eine Minderung Ihrer Mietzahlungen natürlich gleich Null. Wenn Sie mit der Miete und den Nebenkosten im Rückstand sind, dann darf Ihr Vermieter den Strom nicht abstellen. Ein Fall, der gar nicht so selten vorkommt. Wir haben ihn in dem Mustertext unten auf dieser Seite einmal ein wenig vertieft.

Was, wenn der Vermieter nicht bezahlt oder nicht bezahlt hat?

Wenn bei Ihnen der Strom fehlt, dann könnte es aber auch sein, dass Ihr Vermieter als vertraglicher Partner des Elektrizitätsunternehmens die Rechnungen nicht bezahlt hat; in diesem Fall bleibt Ihnen als Mieter jedoch eine elegante Lösung. Denn natürlich dürfen Sie die monatlichen Abschläge auch direkt an das Unternehmen zahlen. Der Vermieter darf dies nicht verhindern. Dabei geht es aber gar nicht darum, dass Sie alle Rechnungen begleichen, die Ihr Vermieter noch offen hat. Wie das Landgericht in Cottbus im Jahr 2000 entschieden hat, darf der Stromlieferant Ihnen den Strom dann nicht abstellen. Apropos Gerichte und Urteile: Im folgenden Abschnitt listen wir dazu weitere Beispiele auf.

  • Das Kammergericht in Berlin urteilte im Jahr 2005, dass der Vermieter die Stromversorgung nicht unterbrechen darf, wenn der Mieter im Rückstand mit der Miete und den Nebenkosten ist.
  • Ähnlich entschied das Amtsgericht in Berlin-Neukölln im Jahr 1988. Das Urteil lautete, dass eine Wohnung, in der komplett der Strom fehlt, als unbewohnbar anzusehen ist. Der Mieter durfte seine Miete um 100 Prozent kürzen.
  • Denn auch ein nicht modernisierter Altbau muss es ermöglichen, dass zeitgemäß gewohnt werden kann. Dazu gehört auch, dass elektrische Küchengeräte genutzt werden können. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 in einem Grundsatzurteil. Dabei muss gar nicht einmal der neueste technische Stand erfüllt sein.
  • Doch nicht nur die Küche sieht die deutsche Gerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang. Auch in den anderen Räumen darf es nie so sein, dass der Strom fehlt. Denn auch Geräte wie der Staubsauger, die Waschmaschine, und dergleichen müssen jederzeit eingesetzt werden können.

All das wird natürlich hinfällig, wenn Sie beim Abschluss des Mietvertrags gewusst haben, dass derlei Mängel vorliegen. In diesem Fall können Sie nicht mit einer Minderung Ihrer Miete rechnen.

Weitere Fälle, die Gerichte verhandelt haben

Auch hat es schon Prozesse gegeben, bei denen es darum ging, dass nur ein teilweiser Ausfall vorliegt. So befasste sich das Landgericht in Potsdam im Jahr 1997 mit einem Fall, bei dem diverse Elektrovorrichtungen nicht funktionierten. Zum einen nämlich waren einige Verteilersteckdosen durchgebrannt. Zum anderen gab es in der Wohnung auch Lichtschalter, die nicht funktionierten. Das Gericht entschied, dass die Mieter die Miete um 20 Prozent mindern durften.

Ein vergleichbarer Kasus liegt schon etwas länger zurück, er wurde im Jahr 1975 vom Amtsgericht in Hamburg verhandelt. In einer Wohnung gab es insgesamt 15 Steckdosen, von denen jedoch nur ganze drei funktionierten. Das Gericht entschied, dass der Mieter die Miete in diesem Fall um 50 Prozent mindern durfte.