Mietminderung Partylärm

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Partylärm aus der Nachbarwohnung ist mehr als störend - vor allem, wenn das zur Gewohnheit wird. Ein Anrecht auf Party und Lärm gibt es nicht
Partylärm aus der Nachbarwohnung ist mehr als störend. Ein Anrecht auf Party und Lärm gibt es nicht

Ihr Nachbar neigt zum Feiern und Sie leiden ständig unter diesem Partylärm? Das müssen Sie nicht hinnehmen, eine Mietminderung hat gute Chancen. Zumindest dann, wenn Sie Geld sparen wollen. In vielen Fällen sind Sie als Mieter aber wahrscheinlich eher froh, wenn dem Partylärm ein Ende gesetzt wird. Denn fehlender Schlaf oder mangelnde Erholung gehen irgendwann an die Substanz. Grundsätzlich ist festzustellen, dass in diesem Fall natürlich die Rechte von Mietern kollidieren. Sie haben das Recht auf Erholung. Ihr Nachbar hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das klingt einleuchtend? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie. Denn das Grundrecht auf Feiern gibt es nicht. Das Recht auf die Einhaltung der Ruhezeiten und die nachbarschaftliche Rücksichtnahme wiegen in diesem Fall schwerer. Selbst eine einmalige Ruhestörung durch Partylärm müssen Sie nicht hinnehmen.

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Wenn aber das nachbarschaftliche Verhältnis grundsätzlich ein gutes ist, sollten Sie zunächst einmal mit dem Nachbarn sprechen. Weisen Sie darauf hin, dass es in letzter Zeit oft zu laut gewesen ist aufgrund von Partys. Tragen Sie Ihr Anliegen höflich, aber durchaus deutlich vor. Zumindest sollten Sie klarmachen, dass ein „weiter so“ keine Option für Sie ist. Dass man einem feiernden Nachbarn eine Party mal verzeihen kann, ist sicherlich keine Frage. In den meisten Fällen wird die Feier ja per Zettel im Treppenhaus oder Ähnlichem angekündigt. Man kann sich also darauf einstellen. Doch hilft Ihnen das auch nicht, wenn der Schlaf dann komplett entfällt. Denn auch bei einer einmaligen Party ist der Nachbar ja nicht davon entbunden, Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen.

►Mietminderung Partylärm: Musterschreiben an Vermieter

Sehr geehrter Vermieter [__],

seit einigen Wochenenden feiert der Nachbar in Wohnung [X] neben uns ständig Partys. Am Anfang haben wir dazu nichts gesagt. Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um besondere Anlässe handelte (runder Geburtstag, Hochzeit oder Ähnliches). Allerdings überdauern die Feierlichkeiten nun schon exakt vier Wochenenden, also einen ganzen Monat. Und irgendwann muss jede Party auch mal ein Ende haben.

Nun sind wir garantiert nicht jene Menschen, die anderen eine Feier nicht gönnen, im Gegenteil. Doch während Partylärm beim ersten Mal noch in Ordnung und beim zweiten Mal womöglich noch zu ertragen ist, ist für uns spätestens ab dem dritten Feier-Wochenende mit entsprechendem Schlaf- und Erholungsmangel eine Grenze erreicht. Selbstverständlich haben wir mit dem Nachbarn bereits über diese Umstände gesprochen. Bis jetzt jedoch hat sich nicht das Geringste geändert. Der Partylärm am Wochenende wird zur Dauerbeschallung.

Wir haben seit unserem vergeblichen Klärungsversuch mit dem Nachbarn Protokoll geführt. Und wir wissen, dass auch andere Nachbarn sich massiv gestört fühlen. Der Partylärm dauert immer bis in die frühen Morgenstunden an. Das Einschlafen am Abend ist bis mindestens Mitternacht unmöglich, weil die Musik sehr laut ist. Und auch danach wird mit voller Lautstärke weitergefeiert. Dazu kommt, dass bis spät in die Nacht Gäste kommen und an der Tür klingeln. Aus unserer Sicht liegt hier definitiv eine Ruhestörung vor.

Da unser Gespräch wie beschrieben keine Folgen zeitigte, schalten wir Sie nun ein. Wir bitten Sie, dem feiernden Nachbarn den Partylärm am Wochenende zu untersagen. Wir sind nicht bereit, das länger hinzunehmen. Sollte am kommenden Wochenende erneut ein hoher Lärmpegel aufgrund einer Party herrschen, sehen wir uns zu einer Mietminderung gezwungen. Höchste Priorität hätte für uns aber, dass mit dem Lärm nun endlich Schluss ist. Die zur Erholung gedachte Ruhe am Wochenende verkommt immer mehr zur Dauerbeschallung.

Mit freundlichen Grüßen, Familie [__]

Partylärm ist in vielen Fällen rücksichtslos

Denn Partylärm gilt vielen Gastgebern gegenüber den Mitmietern als Lärm, den die anderen Mieter zu akzeptieren haben. Diese Attitüde ist allerdings mehr als rücksichtslos. Sie impliziert, dass man als Nachbar Partylärm zu ertragen hat, doch dem ist nicht so. Das Gegenteil ist der Fall. Schon bei der ersten Störung durch Partylärm können Sie den Mitmieter selbstverständlich bitten, leiser zu sein. Und natürlich können Sie schon beim ersten Mal die Polizei rufen, falls die Feier ausarten sollte. Denn eigentlich ist es untersagt, dass die nächtliche Feierei überhaupt stattfindet.

Dafür gibt es in der Regel zwei oder drei Anhaltspunkte. Denn entweder ist das wiederholte Feiern von Partys schon in der Hausordnung untersagt. In einigen Fällen kann es sein, dass ein entsprechender Passus im Mietvertrag zu finden ist. Unabhängig von diesen Faktoren gibt es aber immer noch das Gesetz. Und das besagt, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Morgen Nachtruhe zu herrschen hat. Was daraus folgt, ist klar. Wenn ein Nachbar immer wieder gegen diese Regeln verstößt, leiden erst einmal Sie darunter. Also ist es Ihr gutes Recht, den Nachbarn zur Rede zu stellen. Sollte das nichts bringen, so wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Dieser muss dem feiernden Nachbarn klarmachen, dass sein Verhalten durch Sie nicht zu tolerieren ist. Dringt danach weiterhin und regelmäßig Partylärm zu Ihnen, dann ist eine Mietminderung natürlich vorstellbar.

Partylärm ist nicht gleich Partylärm

Denn wenn Sie den Nachbarn nicht vom Partylärm abhalten können, sollte es zumindest Ihr Vermieter können. Zu welchen Mitteln er dabei greift, ist nicht Ihr Problem. Schafft es auch der Vermieter nicht, den Lärm zu unterbinden, wird die Angelegenheit zu dessen Problem. Denn Sie haben nach wie vor das Recht auf Ruhe und Erholung in den eigenen vier Wänden. Doch ist dieses Recht nicht immer ganz einfach durchzusetzen, wie wir Ihnen nun zeigen.

  • Wohnen Sie zum Beispiel neben einer Bar oder Diskothek, müssen Sie mit vermehrtem Partylärm rechnen.
  • Die Chancen, das Recht auf Erholung durchzusetzen, werden dann auch nicht unbedingt größer. Wenn Sie die Wohnung gemietet haben und die Bar bzw. Disko war schon da, ist Partylärm kein Grund zur Klage, auch eine Mietminderung bekommen Sie in diesem Fall vermutlich nicht durchgeboxt.
  • Hat sich in den benachbarten Räumlichkeiten jedoch ein ruhiges Geschäft befunden bei Ihrem Einzug, ändert sich die Sachlage. In diesem Fall ist es für Sie durchaus möglich, dass Sie eine Mietminderung bewilligt bekommen.

Das entscheidende Kriterium lautet also, ob sich die Lärmquelle schon zum Zeitpunkt Ihres Einzugs dort befunden hat. Sollte dem so sein, so ist eine Mietminderung eher unwahrscheinlich. Dann nämlich haben Sie den Mietvertrag unterschrieben, während Sie von der Lärmquelle nebenan gewusst haben. Oder zumindest gewusst haben müssen.

Wegen Partylärm gleich den Vermieter einschalten?

Wir bleiben allerdings eher bei der Thematik, dass der Partylärm aus der Nachbarwohnung stammt. Vielleicht stellen Sie sich ja die Frage, ob es in Ordnung ist, bei Partylärm den Vermieter einzuschalten? Die Antwort kann natürlich nur „ja“ lauten. Schließlich ist Ihr Vermieter dafür verantwortlich, dass Sie in Ihren vier Wänden Ruhe und Erholung finden. Wenn das nicht gegeben ist, so ist zwar erst einmal der Verursacher des Partylärms derjenige, der die Schuld trägt. Kann Ihr Vermieter den Streit jedoch nicht aus dem Weg räumen, dann trägt er die Verantwortung für die Situation. Wenn der Vermieter den Nachbarn nicht zur Ordnung bringt, dann muss er Ihnen in vielen Fällen eine Mietminderung gewähren.

Doch ab wann dürfen Sie mindern? Können Sie das vom Fleck weg machen? Hier einige Fragen und die Antworten dazu:

  • Zunächst müssen Sie den Vermieter über den Mietmangel, der Partylärm ist, informieren. Tun Sie das in jedem Fall schriftlich.
  • In dem Schreiben sollten Sie dem Vermieter eine Frist gewähren, um das Problem mit dem Nachbarn zu lösen.
  • Findet ein Versuch der Schlichtung zwischen Vermieter und Nachbar keine einvernehmliche Lösung, dann sind Sie an der Reihe. Notieren Sie nun genau, wann es zu Partylärm kommt. Auch das nächtliche Klingeln an der Tür gehört dazu, wenn späte Gäste kommen.
  • Führen Sie eine Art Tagebuch darüber, wann gefeiert wird, wie laut es ist und wie lange die Party geht. Notieren Sie zusätzlich, ob und wie Sie unter Schlafentzug aufgrund des Partylärms zu leiden haben.

Wenn Sie eine Mietminderung wegen Partylärm durchführen, benötigen Sie natürlich auch eine konkrete Quote. Diese ist pauschal schwer zu benennen. Wie immer kommt es auch hier auf den einzelnen Fall an und wie ein Gericht diesen beurteilen würde. Es hängt also davon ab, wie schwer Sie von dem Partylärm tatsächlich betroffen sind.