Lärmprotokoll: So geht’s richtig

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zum Lärmprotokoll
Für Ihr Lärmprotokoll können Sie sich an unserer Vorlage orientieren.

Ein Lärmprotokoll dokumentiert schriftlich, wann welche Art von Lärm entstanden ist. Von Bedeutung ist so ein Lärmprotokoll zum Beispiel dann, wenn Sie wegen der ständigen Ruhestörungen eine Mietminderung durchsetzen wollen. Sowohl Ihr Vermieter als auch ein Richter können sich durch die Aufzeichnungen ein Bild machen und Ihre Beanstandungen besser nachvollziehen. Immerhin sind sie selbst meist nicht vor Ort. Nur: Wie sollte so ein Lärmprotokoll aussehen? Welche Angaben muss es enthalten? Und auf welchen Zeitraum sollte es sich erstrecken? Solche und weitere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

Eigentlich soll die Wohnung der Ort sein, an dem Sie sich wohlfühlen, entspannen und zur Ruhe kommen können. Doch wenn es ständig laut ist, kann das nicht nur Ihr Bedürfnis nach Ruhe empfindlich stören, sondern auch Ihre Nerven auf eine harte Probe stellen.

Kein Wunder also, dass Lärm und Krach regelmäßig zum Streitthema zwischen Mietern und Vermietern werden. Und nicht selten denken Mieter über eine Mietminderung nach, wenn der Krach überhand nimmt. Spätestens dann sollte aber ein Lärmprotokoll vorhanden sein. Denn es hält die Ruhestörungen als Beweismittel fest.

►Mustervorlage für ein Lärmprotokoll

Wie schon erwähnt, hat sich ein Lärmprotokoll in Form einer Tabelle bewährt. Wie sie aussehen kann, zeigt Ihnen das folgende Muster.

Lärmprotokoll

für den Zeitraum _______________ bis _______________

erstellt von _____(Ihr Name, Anschrift, Wohnungsnummer) _____

Datum Beginn der Störung Dauer / Ende der Störung Lärmverursacher Art der Störung Auswirkungen Zeugen

_____________________________________
Datum, Unterschrift

 

Rechtfertigt Lärm eine Mietminderung?

Ob eine Gaststätte im Nebenhaus, eine Baustelle in der Straße, feierfreudige Nachbarn oder Mitbewohner, die sich regelmäßig lautstark streiten: Eine ständige Lärmbelästigung kann durchaus eine Mietminderung rechtfertigen.

Entscheidend dabei ist aber, dass ein erheblicher Mangel vorliegt. Der Krach muss so schwerwiegend sein, dass Sie Ihre Mietwohnung nicht wie vertraglich vereinbart nutzen können.

Es kommt nicht auf Ihr subjektives Empfinden an. Maßgeblich ist nicht, was Sie persönlich als zu laut empfinden oder sich mit Blick auf die Geräuschkulisse wünschen würden. Ein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt, muss objektiv festgestellt werden können. Das gilt für eine Lärmbelästigung genauso wie für alle anderen Mängel.

Der Einzelfall entscheidet

Ist zum Beispiel die Heizung kaputt, ist die Sache klar. Der Mangel lässt sich eindeutig feststellen und es steht außer Frage, dass der Vermieter in der Pflicht ist. Bei Lärm sieht die Sache aber anders aus. Denn hier kommen verschiedene Faktoren zusammen, die alle berücksichtigt werden müssen.

Das fängt schon damit an, dass bei Lärm in aller Regel eine dritte Partei im Spiel ist. Das kann ein Nachbar, ein Gaststättenbetreiber oder ein Bauunternehmen sein. Auf einen Nachbarn kann der Vermieter zum Beispiel durch eine Abmahnung einwirken. Ob der Vermieter etwas bei der Baufirma erreichen kann, ist aber fraglich.

Ein anderer Punkt sind die baulichen Gegebenheiten und die Wohngegend. Ältere Häuser können hellhörig sein. Deshalb ist gut möglich, dass Sie den Nachbarn hören, wenn er Fernsehen schaut oder in der Wohnung herumläuft. Damit werden Sie sich aber meist abfinden müssen. Und auch wenn Sie in einem Industriegebiet oder an einer stark befahrenen Straße wohnen, muss der Lärmpegel für eine erfolgreiche Mietminderung deutlich höher sein als in einem reinen Wohngebiet.

Neben der Art des Lärms spielt natürlich auch eine Rolle, wann, wie oft und wie lange der Krach andauert. Hier kann dann die Hausordnung zum Tragen kommen. Schreibt sie bestimmte Ruhezeiten vor, müssen sich alle Mieter daran halten. Wenn Ihr Nachbar nun ausgerechnet nachts lautstarke Partys feiert oder sich bevorzugt in den sehr späten Abendstunden als Heimwerker betätigt und Sie deshalb nicht schlafen können, sind die Chancen auf eine erfolgreiche Mietminderung gar nicht so schlecht.

Wie Sie sehen, gibt es bei Lärm keine pauschale Beurteilung. Vielmehr kommt es, wie so oft im Mietrecht, immer auf den Einzelfall an. Und um Ihren Fall zu dokumentieren, ist ein Lärmprotokoll ein sehr wichtiges Hilfsmittel.

Was genau ist ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll ist ein Dokument, das festhält, wann es zu einer Lärmbelästigung kann, wie lange sie anhielt und wer sie verursacht hat.

Damit wird es zu einem wichtigen Beweismittel für Sie. Möchten Sie nämlich eine Mietminderung durchsetzen, müssen Sie dem Vermieter den Mangel anzeigen. Ohne Mängelanzeige können Sie die Miete nicht kürzen. Denn der Vermieter muss die Chance haben, den Mangel zu beseitigen. Das setzt aber voraus, dass er überhaupt davon weiß.

Auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, sind Sie in der Beweispflicht. Haben Sie Lärm beanstandet und deswegen die Miete gemindert, müssen Sie den Krach belegen können. Und hier muss klar werden, dass Sie der Lärm im vertragsgemäßen Gebrauch Ihrer Wohnung erheblich eingeschränkt. Sonst wird es schwierig.

Doch auch abgesehen von einer Mietminderung kann ein Lärmprotokoll hilfreich sein. Möchten Sie beispielsweise direkt gegen den Lärmverursacher vorgehen, können Sie das Protokoll beim Ordnungsamt einreichen oder einem Anwalt übergehen. In der Folge können weitere Schritte eingeleitet werden.

Und nicht zuletzt wird Ihr Vermieter das Lärmprotokoll zu schätzen wissen. Haben Sie die Miete gemindert und möchte Ihr Vermieter nun Schadensersatz vom Lärmverursacher einfordern, kann er sich nämlich auf Ihr Lärmprotokoll berufen.

Welche Angaben sollte ein Lärmprotokoll enthalten?

Es gibt letztlich keine festen Regeln oder strengen Vorgaben dazu, welche Inhalte ein Lärmprotokoll haben muss. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) sogar erklärt, dass Sie als Mieter gar nicht dazu verpflichtet sind, ein Lärmprotokoll als Beweismittel einzureichen. Nach Ansicht der Richter genügt es, wenn Sie beschreiben, wann und wie oft es zu welchen Beeinträchtigungen kam (BGH-Urteil vom 29.02.2012, Az. VIII ZR 155/11).

In der Praxis ist ein Lärmprotokoll aber sehr sinnvoll. Denn wenn Sie die Ruhestörungen über einen längeren Zeitraum dokumentieren, kann der Richter die Geschehnisse viel besser beurteilen. Schließlich kennt er weder die Situation bei Ihnen vor Ort noch hat er sie persönlich erlebt. Und ob Sie sich in der Vernehmung wirklich noch an alle Einzelheiten erinnern und die Vorkommnisse genau schildern können, ist fraglich.

Für das Lärmprotokoll selbst gilt, dass Ihre Ausführungen möglichst genau sein sollten. Am besten legen Sie eine Tabelle an, die Sie ähnlich wie ein Tagebuch führen. Notieren Sie dabei folgende Angaben:

  • Datum
  • Beginn und Dauer oder Ende des Lärm, jeweils mit Uhrzeit
  • Lärmverursacher
  • Art des Lärms
  • Auswirkungen des Lärms für Sie
  • Zeugen

Als Zeugen können Sie Ihren Partner, die Kinder oder andere Bewohner Ihres Haushalts nennen. Mit Blick auf die Beweiskraft ist es aber besser, wenn Sie andere Personen wie zum Beispiel Nachbarn angeben können.

Tipp: Natürlich ist die beste Lösung, wenn Sie das Gespräch mit dem Lärmverursacher suchen und sich mit ihm um eine Einigung bemühen. Klappt das nicht, sollten Sie aber mit der Mängelanzeige nicht zu lange warten. Denn wenn Sie monatelang nichts unternehmen, wird es schwierig, glaubhaft einen erheblichen Mangel zu vermitteln, der jetzt plötzlich eine Mietminderung als kurzfristige Maßnahme rechtfertigt.

Worauf sollte ich achten, wenn ich ein Lärmprotokoll erstelle?

Wenn Sie Ihr Lärmprotokoll erstellen, sollten Sie möglichst konkret werden. Beschreiben Sie präzise, was vorgefallen ist und welche Auswirkungen das für Sie hatte. Allgemeine Aussagen, wie dass es sehr laut war und Sie nachts kaum noch schlafen können, sind wenig hilfreich. Erläutern Sie deshalb näher, wie sich die Ruhestörung im jeweiligen Fall dargestellt hat.

Um die Art des Lärms zu beschreiben, können Sie zum Beispiel angeben, dass

  • sehr laut gesprochen wurde.
  • laut auf den Fußboden aufgestampft wurde.
  • Geschirr und andere Gegenstände durch die Wohnung geschmissen wurden.
  • Betrunkene lauthals grölend durch das Treppenhaus gestolpert sind.
  • die Türen heftig zugeknallt wurden.
  • die Musik auf volle Lautstärke aufgedreht war.

Um die Auswirkungen zu erläutern, können Sie beispielsweise schreiben, dass Sie die Fenster schließen mussten, nachts aus dem Schlaf gerissen wurden, Ihren Fernseher nicht mehr gehört haben oder selbst schreien mussten, um sich mit Ihrem Partner zu verständigen.

Letztlich geht es beim Lärmprotokoll darum, zu dokumentieren, dass die Geräuschkulisse weit über das hinausgeht, was einem durchschnittlichen Menschen als normales Maß zugemutet werden kann. Und dafür sind eben möglichst detaillierte Ausführungen notwendig.

Damit die Lärmbelästigung zu einem erheblichen Mangel wird, muss Sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig auftreten. Wenn Ihr Nachbar eine einzige Party gefeiert hat, die etwas lauter war und länger gedauert hat, rechtfertigt das sicher keine Mietminderung. Was ein längerer Zeitraum ist, ist zwar nicht verbindlich definiert. Die Praxis zeigt aber, dass sich Ihr Lärmprotokoll über mindestens zwei Wochen erstrecken sollte.

Bedenken Sie aber bitte, dass sich sowohl Ihr Vermieter als auch ein Richter nur für konkrete Beispiele interessieren. Formulieren Sie deshalb präzise und ausführlich, aber sachlich. Beschimpfungen, Beleidigungen und sonstige Diffamierungen haben im Lärmprotokoll nichts zu suchen!

Und noch etwas: Statt die Miete wegen Lärmbelästigung gleich zu mindern, ist es oft sinnvoller, wenn Sie die Miete unter Vorbehalt bezahlen. Denn es ist nicht leicht, die richtige Höhe für eine zulässige Minderung festzulegen. Sollte sich Ihre Minderung als zu hoch oder nicht gerechtfertigt herausstellen, sind Sie bei einer Zahlung unter Vorbehalt zumindest nicht in Verzug und riskieren damit keine Kündigung.